Wichtiger Hinweis – Änderung zu e-Learning

Update 08.01.2016

Aufgrund der Einigung zwischen Kultusministerkonferenz und der VG Wort, in 2016 „noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a UrhG“ vorzunehmen, werden die unten erwähnten Konsequenzen nicht ab 01. Januar 2016 umgesetzt. Wir prüfen aktuell am Lehrstuhl, ob wir

  • entweder alle SHK-Ressourcen auf die Überarbeitung unserer E-Learningunterlagen setzen und einen 2-Jahresplan zur Nachdigitalisierung aller Vorlesungen als E-Lectures planen
  • oder alle digitalen Skripte aus OPAL verbannen und unsere E-Lectures beerdigen.

Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir diese auf diesem Blog verkünden.


WICHTIGER HINWEIS: ab 01.01.2016 ist der Lehrstuhl bis zum Abschluss aufwändiger Prüfungs- und anfallender Korrekturmaßnahmen gezwungen, SÄMTLICHE angebotenen digitalen Inhalte zur Unterstützung der Lehre zu SPERREN!

Ob, wann und welche Inhalte wieder digital verfügbar gemacht werden können oder auf Papier gemäß Stand des letzten Jahrhunderts als CopyShop-Vorlagen zum dortigen käuflichen Erwerb durch Studierende bereitgestellt werden, ist ebenfalls Gegenstand dieser Prüfungsmaßnahmen.

Konsequenzen ab 01.01.2016

Der Zugang zu den OPAL Unterlagen-Ordnern in ALLEN Kursen wird gesperrt, Sie erhalten:

  1. Keine PDF-Dateien der Vorlesungsfolien
  2. Keine PDF-Readings kontexterweiternder Fachartikel
  3. Keine E-Lectures

Ursache: Eine von der VG Wort erstrittene Gerichtsentscheidung, deren Konsequenzen für Studierende und Lehrende Sie z.B. diesem Artikel der Süddeutschen vom 06.12.2015 entnehmen können.

Ich bedauere diese Zwangsmaßnahmen
Prof. Dr. Eric Schoop
E-Learning Beauftragter der Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Hinweis: Ich empfehle allen Studierenden, die für sie relevanten Dokumente von OPAL sowie E-Lectures noch im Jahr 2015 herunterzuladen.

Bildquelle: „Paper Shredder“ von Sh4rp_i auf flickr, Lizenz CC BY 2.0

4 Gedanken zu „Wichtiger Hinweis – Änderung zu e-Learning“

  1. Bis dahin kann und wird hoffentlich noch einiges passieren. So wie ich die Meldung oben lese, will man an der betroffenen Fakultät bereits präventiv mit der „Katapultierung“ beginnen.

    1. “in naher Zukunft” – genau darin liegt das Problem! Die neue Vereinbarung hat doch lediglich aufschiebende Wirkung. Damit wird eLearning halt erst in 12 Monaten in die Vergangenheit katapultiert und nicht schon zum 1.1.2016.

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